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Der Versuch eines Überblicks über den Regulierungs-Dschungel Regeln und Vorschriften

Regeln und Vorschriften für den Arbeitsschutz gibt es wie den sprichwörtlichen Sand am Meer. Im Folgenden werden die wichtigsten Regelwerke kurz erläutert.



Gesetze versus BG-Vorgaben

Es gibt zwei wesentliche Arten von Vorgaben für den Arbeitsschutz: gesetzlich geregelte Vorschriften und über die Berufsgenossenschaften geregelte Vorgaben. Dies hat den Hintergrund im sogenannten dualen System des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Der Arbeitsschutz wird einerseits durch den Staat andererseits durch die hoheitliche Tätigkeit der Träger der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gestaltett. 

Rechtliche Regelungen:



Arbeitsschutz ist gesetzlich geregelt!

Das Arbeitsschutzrecht ist heute sehr stark europäisch geprägt. Im Mittelpunkt steht die EU-Arbeitsschutzrahmenrichtlinie. Die Arbeitsschutzrahmenrichtlinie gilt als das europäische Grundgesetz des betrieblichen Arbeitsschutzes und wird durch zahlreiche EU-Einzelrichtlinien ergänzt, die besondere Gefährdungsbereiche regeln. Die EU-Arbeitsschutzrahmenrichtlinie ist mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) [HB1] in das deutsche Recht umgesetzt worden und bekommt damit eine zentrale Bedeutung. Es regelt die grundlegenden Pflichten des Arbeitgebers, die Rechte und Pflichten der Beschäftigten und die Überwachung des Arbeitsschutzes durch staatliche Stellen. Hier sind bereits wesentliche Themen wie Gefährdungsbeurteilung, Dokumentationspflicht und Unterweisungen verankert.

Das zweite wesentliche Gesetz ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)[HB2] , in dem u. a. die Bestellung von Betriebsärzten und ihre Aufgaben, sowie die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und ihre Aufgaben verankert sind.
Hinzu kommen weitere Gesetze wie das Chemikaliengesetz[HB3] (ChemG)[HB4] und das Produktsicherheitsgesetz



Verordnungen helfen mit Hinweisen für die praktische Anwendung

Unterhalb dieser Gesetzesebene gibt es eine Reihe konkreter Verordnungen (z.B. Arbeitsstättenverordnung oder Baustellenverordnung) und Konkretisierungen dieser Verordnungen in technischen Regeln. Diese haben in der täglichen Praxis eine besondere Bedeutung, da darin z.B. zulässige Raumhöhen für den Arbeitsplatz geregelt sind. Wichtige technische Regeln sind die ASR (Technische Regeln für Arbeitsstätten, früher: Arbeitsstättenrichtlinien), z.B. ASR 1.2 für die Regelung der Raumhöhe, die TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit) und die TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe), z.B. TRGS 519 für den Umgang mit Asbest.

Hält sich ein Betrieb an die genannten Gesetze, Verordnung und Regeln, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Unfallschutz gewährleistet ist. Gesetze und Verordnungen müssen befolgt werden, technische Regeln sind dagegen vom Grundsatz her nur Empfehlungen. Der Betrieb kann sie außer Acht lassen, sofern er den Schutz der Mitarbeiter auf andere Art und Weise gewährleistet. Allerdings sollte dies dann den Aufsichtsbehörden plausibel nachgewiesen werden, z.B. im Rahmen der dokumentierten Gefährdungsbeurteilung.

Fundstellen im Internet auf die gesetzlichen Regelungen finden Sie unter dem Menüpunkt LINKS.



Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherungen

Die Berufsgenossenschaften haben den gesetzlichen Auftrag, Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Um diesem Präventionsauftrag nachzukommen, erlassen die Unfallversicherungsträger sogenannte DGUV Vorschriften, die wiederum durch DGUV Regeln, Informationen und Grundsätze übergreifend oder branchenspezifisch unterstützt werden können. Die DGUV-Vorschriften stellen so genanntes autonomes Recht der Berufsgenossenschaften dar und sind für deren Mitglieder verbindlich.
Die für Ihr Gewerk relevanten Vorschriften und Regeln werden in der Regel auf den Internetseiten der jeweils zuständigen BG zusammengefasst. Unter dem Menüpunkt LINKS finden Sie eine Übersicht von Internetseiten der jeweiligen BGen.