19. Hessischen Gestaltungspreis vergeben in vier Kategorien sowie einem Nachwuchs- und einem Gesellenpreis

20.08.2025 - ARGE 25/08 - Gestaltungspreis Hessen 202519. Hessischer Gestaltungspreis

19. Hessischer Gestaltungspreis zeichnet kreative Exzellenz im Handwerk aus

Bei der feierlichen Verleihung des 19. Hessischen Gestaltungspreises im Haus des Hessischen Handwerks in Wiesbaden wurden sechs Preisträgerinnen und Preisträger für ihre gestalterischen Leistungen im Handwerk ausgezeichnet. Insgesamt wurde ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro vergeben. 72 Beiträge wurden zu dem Wettbewerb eingereicht, der im zweijährigen Turnus von der Arbeitsgemeinschaft des Hessischen Handwerks ausgelobt und vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum gefördert wird. Eine Fachjury bewertete die eingereichten Wettbewerbsobjekte nach den Kriterien Idee, Gestaltung sowie material- und funktionsgerechte Ausführung. 

Je 2.000 Euro erhielten die Preisträgerinnen und Preisträger in vier Kategorien: In der Kategorie Möbel + Skulpturen wurde Philipp Weinkauf für seinen Schreibtisch „Circum“ ausgezeichnet. Die Auszeichnung in der Kategorie Mode + Accessoires erhielt Mofoluwake Olukuewu für das Kleid „Gott im Zentrum“. In der Kategorie Schmuck + Gerät überzeugte Eva Bauer mit ihrer Tischskulptur „Twist“. Der Preis in der Kategorie Wohnen + Leben ging an Yara Wedjelek mit ihrer Bassblockflöte. Daneben wurden ein Gesellenpreis und ein Nachwuchspreis mit je 1.000 Euro Preisgeld ausgelobt. Mit dem Gesellenpreis wurde Johanna Schenk Gräfin von Stauffenberg für ihren Armreif „Handnah“ belobigt. Den Nachwuchspreis erhielt Wanja Sturhan für den Glasapparat „Spinnen Extraktion“.

Ein Zeichen für die Vielseitigkeit des Handwerks

Eröffnet wurde die Preisverleihung durch den Vizepräsidenten der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern Stefan Füll. „Gestaltung verleiht dem Handwerk Identität. Sie zeigt die innere Haltung der Gestaltenden und lässt ihre Arbeit unverwechselbar werden“, betonte Füll in seinem Grußwort.

Der Hessische Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Kaweh Mansoori hob in seinem Grußwort hervor: „Gestaltendes Handwerk ist ein Spiegel unserer Gesellschaft. Es verbindet Tradition mit Moderne und schafft hoch qualifizierte Arbeitsplätze. Der Hessische Gestaltungspreis zeigt, wie kreativ, vielseitig und verantwortungsvoll die Menschen in Hessen ihr Handwerk ausüben – mit einem klaren Blick für Qualität und Impulsen in andere Wirtschaftsbereiche. Herzlichen Glückwunsch an alle Preisträgerinnen und Preisträger.“

Pierre Schlosser, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Wiesbaden, gratulierte am Ende der Preisverleihung allen Preisträgerinnen und Preisträgern und ermunterte die Gäste, bei einem Rundgang durch die Ausstellung miteinander ins Gespräch zu kommen und sich von der gestalterischen Vielfalt des Handwerks inspirieren zu lassen. 

Die prämierten Objekte sowie weitere ausgewählte Arbeiten sind im Rahmen einer Ausstellung im Haus des Hessischen Handwerks in Wiesbaden zu sehen. Die Ausstellung läuft vom Mittwoch, 20. August bis Donnerstag, 28. August 2025. Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 7 bis 17 Uhr sowie freitags von 7 bis 14 Uhr. Der Eintritt ist frei.

Hintergrundinformationen

Der Hessische Gestaltungspreis unterstreicht die Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks in Hessen durch Kreativität und Gestaltungskompetenz. Teilnahmeberechtigt waren Handwerkerinnen und Handwerker sowie Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker, die den Gesellenbrief in einem gestaltenden Handwerk erworben haben oder über einen vergleichbaren Abschluss verfügen bzw. eine vergleichbare Qualifikation erworben haben, die die Eintragung in die Handwerksrolle ermöglicht bzw. Mitglied des Verbandes Keramik Hessen oder des Bundesverbandes Kunsthandwerk sind. Die Handwerkerinnen und Handwerker müssen zudem als Selbstständige oder Angestellte aktiv in einem Handwerk in Hessen tätig sein. Die Wettbewerbsarbeiten durften nicht älter als zwei Jahre sein. Meisterstücke waren generell zugelassen, Gesellenstücke ausschließlich zum Gesellenpreis. Objekte, die während der Ausbildung entstanden sind, waren zum Nachwuchspreis zugelassen.

 Weitere Informationen unter: www.gestaltungspreis-hessen.de

 

ARGE 25/08 Hessischer Gestaltungspreis