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11.06.2026 - HHT 26/03 - Hessisches Vergabe- und TariftreuegesetzHessisches Handwerk sieht Vergabereform als wichtiges Signal

Handwerksforderung umgesetzt: Hessisches Handwerk sieht Vergabereform als wichtiges Signal

Der Hessische Handwerkstag (HHT) begrüßt die Verabschiedung der Reform des hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetztes im Hessischen Landtag. Aus Sicht des Handwerks setzt die Landesregierung damit ein wichtiges Signal für schnellere öffentliche Investitionen, einfachere Verfahren und fairere Wettbewerbsbedingungen. Besonders positiv bewertet der HHT die deutliche Anhebung der Wertgrenzen, die Vereinfachung von Nachweispflichten und den Ansatz, Vergabeverfahren insgesamt praxistauglicher auszugestalten. 

Mehr Tempo und klare Regeln

„Die Reform ist ein mutiger und richtiger Schritt. Wer öffentliche Investitionen beschleunigen will, muss Vergaben einfacher, schneller und verlässlicher machen. Gerade mittelständische Handwerksbetriebe brauchen Verfahren, an denen sie sich mit vertretbarem Aufwand beteiligen können. Sehr positiv wahrgenommen haben wir, dass die Handwerksorganisationen im Gesetzgebungsverfahren von Anfang an eingebunden waren. Entscheidend wird nun sein, dass die neuen Möglichkeiten in den Vergabestellen rechtssicher, mittelstandsfreundlich und ohne zusätzliche bürokratische Hürden angewendet werden“, sagt Stefan Füll, Präsident des Hessischen Handwerkstages. 

Der HHT hebt eine Änderung als besonders positiv hervor, die im parlamentarischen Verfahren ergänzt wurden. Für tarifgebundene Unternehmen soll klarer geregelt werden, welche Nachweise im Rahmen der Tariftreue vorzulegen sind. Maßgeblich ist dabei eine bestehende Vollmitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband oder einer Innung. Damit wird aus Sicht des HHT eine spürbare Entbürokratisierung dort erreicht, wo eine Tarifbindung besteht. Zugleich schafft die Klarstellung, dass der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich ist, mehr Rechtssicherheit für die Betriebe. 

Wichtig aus Handwerkssicht ist darüber hinaus auch die stärkere Reglementierung und Begrenzung der Zahl von Nachunternehmen. Deren Einsatz soll gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber transparent gemacht werden. Außerdem sollen Tariftreue und Mindestlohnpflichten vertraglich auch gegenüber Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgesichert werden. 

Der HHT sieht in der Reform insgesamt eine Chance, öffentliche Aufträge schneller umzusetzen, Betriebe zu entlasten und den Mittelstand stärker in öffentliche Vergaben einzubeziehen. Nun komme es darauf an, die neuen Regeln konsequent handwerksgerecht anzuwenden.